Kreisverbände und Gemeinschaften müssen Veranstaltungen, wie z.B. Siedlerfeste o.ä., bei der GEMA anmelden.
Hierunter fallen Aufführungen mit persönlichen Darbietungen von Musik, unabhängig davon, ob sie durch Berufs- oder Laienmusiker durchgeführt werden, Vorführungen an Hand von Projektionen beweglicher Bilder (Film) oder Standbildern (Diaschau) auf eine Leinwand, Wiedergabe d.h. das Abspielen von Ton- oder Bildtonträger sowie die Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendung.
Anmeldungen sollten rechtzeitig bei der GEMA eingereicht werden.
Die Kreisverbände und Gemeinschaften erhalten auf die Vergütungssätze der GEMA (Aufführung (Live-Musik) Tarif U-ST) 20 % Sonderrabatt.
Wichtig:
Die GEMA macht uns aufmerksam, dass auch private, größere Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern usw.), die nicht im eigenen Haus bzw. auf dem eigenen Grundstück stattfinden, angemeldet werden müssen.